Nun haben es auch die Medienwächter bemerkt und haben RTL und “Deutschland sucht den Superstar” 100.000 Euro Bußgeld angedroht.
Warum? Weil einige Clips jugendgefährdend sein sollen. Das hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erneut festgestellt und bemängelt, bereits in den vorherigen Staffeln. Jetzt reden sie Tacheles und drohen Strafen an.
Wie schön. Denn das, was dort passiert, ist manchmal wirklich kaum auszuhalten. Andererseits: Es ist die fünfte Staffel. Jeder, aber auch jeder weiß, wie es dort zugeht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass manchmal Kandidaten mies behandelt werden. Ob das jugendgefährdend ist, ist aber fraglich.
Ein Indiz ist die Reaktion der Zuschauer auf einen besonders verunglückten Kandidaten. Der Fall Raymund R., ein labiler junger Mann, war gleich in der ersten Folge zu sehen. Er brach nach dem vernichtenden Jury-Urteil zusammen und ist im Anschluss an die Sendung telefonisch terrorisiert worden ist (siehe hier). Und es gibt Menschen, die finden ein solches Verhalten auch noch toll.
Die KJM wertet die Sendung laut kress.de so:
Laut KJM liegt durch mehrere Folgen der Castingshow eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren vor. [...] “Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt”, so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Neben dem “herabwertenden Verhalten der Jury” kritisiert die KJM besonders die redaktionelle Gestaltung durch RTL. Die Kandidaten würden durch eingeblendete Untertitel und Animationen gezielt lächerlich gemacht. Das hätte eine desorientierende Wirkung auf Kinder.
Das soll also bestraft werden. Clips der beanstandeten Szenen sollen bei RTL und dem angeschlossenen Clipfish.de nicht länger zu sehen sein. Und Bohlen soll sich bändigen. Wenn das mal klappt.
Bleibt nur noch anzumerken, dass die 100.000 Euro Strafe wahrscheinlich in den ersten 33 Sekunden der Call-in-Aktionen der Mottoshows wieder in der RTL-Kasse ist. Ganz locker sogar.
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