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Rechercheure sind wohl ausgewandert.
27 März 2008, 8:03
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Recherche? Fehlanzeige oder mindestens „mangelhaft“. Dieses Mal im ZDF-Morgenmagazin. Da wird über das Ballinstadt-Museum für Auswanderung in Hamburg berichtet. Fünf Millionen Menschen sind über die Hansestadt ausgewandert. Gezeigt wurden einige Amerikaner auf der Suche nach ihren Wurzeln. Das ist toll und schön für die Gäste. Geöffnet hatte das Museum am 5. Juli 2007.

Zu wünschen wäre gewesen, dass das Deutsche Auswandererhaus in Bremerhaven, immerhin European Museum of the Year 2007 und bereits von mehreren 100000 Gästen besucht – darunter zahlreiche Amerikaner auf Spurensuche -, wenigstens erwähnt worden wäre. Geöffnet übrigens hat das schon am 8. Juli 2005.

Eigentlich Zeit genug für die ZDF-Redaktion.



Flammende Selbstzensur
25 März 2008, 7:34
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Es ist immer wieder schade, wie willfährig Medien zum Teil sind und in Selbstzensur verfallen. Damit das schöne Bild nicht gestört wird. Neustes Beispiel war die Entzündung der Olympischen Fackel. Da dringen zwei Demonstranten vor und rollen ein Transparent aus, werden verhaftet. (Nachrichten hier, eine gute Zusammenfassung auch hier, in der Blogosphäre auch vieles hier)

Und was machen die Fernsehteams? Sie drehen sofort ab, es kaum etwas zu sehen. Es soll ja kein Zuschauer von den Protesten erfahren. Zu erahnen ist das unter anderem hier. Also waren es entweder alles von China bezahlte Regisseure oder die Sender gehören der KPCh. Auf jeden Fall ein trauriges Bild.

Wenigstens haben die Fotografen draufgehalten.



Hurra, ich bin in Geo
19 März 2008, 5:03
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Dankeschön. Für die netten Grüße, die G+J geschickt hat. Aus der Geo-Reisecommunity, einem neuen Projekt aus dem Verlagshaus. Das so richtig schön am Nutzer verdient.

… um die Reisecommunity noch einmaliger zu gestalten, arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Funktionalitäten und verbessertem Komfort für Sie. Eine Neuheit darf ich Ihnen heute präsentieren: Ihren persönlichen Newsletter.

Eine tolle Erfindung, so ein Newsletter. Etwas wirklich Neues, jedenfalls so wie es gefeiert wird. Der Newsletter soll Folgendes erreichen:

Vor allem aber bietet er Ihnen eine Übersicht über Ihre bereits eingestellten Beiträge – und die Reaktionen anderer Community-Mitglieder darauf, etwa mit Kommentaren, Gästebucheinträgen und Nachrichten.

Was darin nicht steht, aber vielleicht erwähnt werden sollte – und begründet, warum dieser Text hier steht – ist die Zahl der Verwendungen durch G+J in der Geo. Denn wie inzwischen leider üblich, auf alle Rechte zu verzichten und Redakteure und Onliner weniger notwendig sein zu lassen. Natürlich unentgeltlich. Steht in den AGB.

11.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt und veröffentlicht, z.B. Reiseberichte, Tipps, Fotos, Profileinträge oder Beiträge in Foren, Bewertungen, oder Kommentare räumt er GEO.de damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf der Plattform, sowie allen von der GEO Verlagsgruppe betriebenen Angeboten (z.B. GEO.de, den gedruckten GEO-Magazinreihen, im Mobilfunk, Fernsehen, anderen Medienformen) zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Dieses Recht gilt auch für die Verwendung in Verlinkungen auf anderen Websites (z.B. RSS-Feeds, Suchmaschineneinträgen). Dieses Recht umfasst ferner die redaktionelle Bearbeitung der Beiträge unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie – bei Textbeiträgen – gegebenenfalls die Ergänzung oder sonstige Bearbeitung durch andere Nutzer im Rahmen von gemeinsam nach dem sog. Wiki-Prinzip erstellten und überarbeiteten Texten.

Urheberpersönlichkeitsrechte heißt dabei ja nicht, dass es Geld gibt. Aber wenigstens steht der Name im Heft.

Na klasse.



Kommentar: Daten zum Glück nicht nutzbar
19 März 2008, 11:47
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Der Ball liegt beim Europäischen Verfassungsgericht und es ist die Sache Irlands, ihn im Tor zu versenken. Das, und nicht mehr, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu bedeuten. Das Gericht hat die Eilentscheidung mit Blick auf das EU-Recht verworfen. Das mag richtig sein, auch wenn andere Staaten weniger Rücksicht nehmen. Aber das Verfassungsgericht hat sich damit das Problem auch ein wenig beiseite geschoben. Denn Irland klagt vor dem EU-Verfassungsgericht gegen die Verordnung. Hoffentlich mit Erfolg.

Freilich, es ging um einen Eilantrag, das umstrittene Gesetz auszusetzen, mit dem der Schnüffelstaat ein ungeheures Ausmaß annimmt, und nicht um die Sache an sich. Untersagt wurde dabei unter anderem jede Verwendung der – nach dem Beschluss rechtmäßigen – Daten, außer diese werden zur Aufklärung einer schweren Straftat verwendet. Und dann auch nur, wenn der Verdacht begründet ist und Ermittlungen nicht anders zum Erfolg führen würden. Praktisch also sind die Daten nicht anwendbar.

Das ist gut so. Denn das Gericht hat schon erkannt, dass die relativ freie Verwendung der Daten etwa zur Jagd auf illegale Musik-Downloader unrechtmäßig und überzogen wäre. So drohten Einzelnen und der Allgemeinheit in der Zwischenzeit Nachteile von ganz erheblichem Gewicht.

In der Tat: Das würde den Grundsatz der Unschuldsvermutung umkehren. Die digitale Rasterfahndung, und als nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung konzipiert, rückt Unschuldige ins Visier. Und die Betroffenen müssen ihre Unschuld beweisen. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Dennoch ist dies kein Sieg für die Gegner der Datenspeicherung. Denn diese ist trotz aller Sicherheitsprobleme, die Computersystem haben – bis hin zum Faktor Mensch – weiter erlaubt.

Es ist aber auch eine Niederlage für Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries, die das Gesetz mit Blick auf die EU-Vorgaben durchgedrückt haben. Für Schäuble ist es nach Online-Durchsuchungen und Autoüberwachung, bei denen sich Karlsruhe nur formal um Landesvorschriften gekümmert hat, die dritte Niederlage in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz allein in diesem Jahr. Für einen Verfassungsminister nicht nur eine Watsche, sondern der Grund, seine Tätigkeit gänzlich zu überdenken.

Material:



Verfassungsrichter für die freien Medien
18 März 2008, 11:43
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Wer sich ins Feuer begibt, kommt darin um. Das sagt eine alte Weisheit, und an der ist nichts zu rütteln. Das hat jetzt auch das Budnesverfassungsbericht wieder belegt: Prominente dürfen auch in ihrer Freizeit abgelichtet werden, und diese Bilder dürfen gezeigt werden. Berichtet wird hier,hier und hier.

Gut so. Denn in der jüngeren Zeit wurde das schwachsinnige, lobbygesteuerte, obrigkeitshörige, überzogene Caroline-Urteil (siehe auch hier) des EuGH und des BGH immer wieder für Klagen herangezogen – obwohl das öffentliche Interesse eindeutig war.

Denn die Tendenz, sich und seine Arbeit immer nur positiv darzustellen, ist vorhanden und normal. Und das hat die Arbeit seriöser Journalisten zusehend eingeschränkt und in ein Minenfeld verwandelt. Da herrscht jetzt endlich wieder Klarheit, und Pressefreiheit.

Die netzeitung.de zitiert aus der Begründung:

Der Entscheidung der Verfassungsrichter zufolge schützt die Pressefreiheit damit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur «skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen», sondern auch «die Normalität des Alltagslebens». Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der «Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse» dienten.

Man könnte auch so argumentieren: Wer öffentlich agiert, muss damit rechnen, dass sich die Leute interessieren. Das rechtfertigt die Veröffentlichung. Allerdings wären wir damit bei der Reflexantwort der Paparazzi und der Boulevardmedien, die das öffentliche Interesse auch dann reklamieren, wenn ein Pseudo-VIP eine Fliege im Straßencafé erschlägt. Nun ja. Das ist keine Pressefreiheit, sondern Machtmissbrauch, immerhin kann man jemanden mit einer Kampagne auch fertigmachen und ruinieren.

Dem hat das Gericht aber auch einen Riegel vorgeschoben.

Der rechtliche Schutz Prominenter sei aber dann hoch, wenn diese erwarten dürften, keinen „Nachstellungen“ von Pressefotografen ausgesetzt zu sein. Dies gelte „in Momenten der Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags“.

heißt es bei tagesschau.de.

Es bleibt also alles beim Alten. So wie vor dem Caroline-Urteil und so wie im Pressekodex definiert.