Wer sich ins Feuer begibt, kommt darin um. Das sagt eine alte Weisheit, und an der ist nichts zu rütteln. Das hat jetzt auch das Budnesverfassungsbericht wieder belegt: Prominente dürfen auch in ihrer Freizeit abgelichtet werden, und diese Bilder dürfen gezeigt werden. Berichtet wird hier,hier und hier.
Gut so. Denn in der jüngeren Zeit wurde das schwachsinnige, lobbygesteuerte, obrigkeitshörige, überzogene Caroline-Urteil (siehe auch hier) des EuGH und des BGH immer wieder für Klagen herangezogen – obwohl das öffentliche Interesse eindeutig war.
Denn die Tendenz, sich und seine Arbeit immer nur positiv darzustellen, ist vorhanden und normal. Und das hat die Arbeit seriöser Journalisten zusehend eingeschränkt und in ein Minenfeld verwandelt. Da herrscht jetzt endlich wieder Klarheit, und Pressefreiheit.
Die netzeitung.de zitiert aus der Begründung:
Der Entscheidung der Verfassungsrichter zufolge schützt die Pressefreiheit damit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur «skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen», sondern auch «die Normalität des Alltagslebens». Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der «Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse» dienten.
Man könnte auch so argumentieren: Wer öffentlich agiert, muss damit rechnen, dass sich die Leute interessieren. Das rechtfertigt die Veröffentlichung. Allerdings wären wir damit bei der Reflexantwort der Paparazzi und der Boulevardmedien, die das öffentliche Interesse auch dann reklamieren, wenn ein Pseudo-VIP eine Fliege im Straßencafé erschlägt. Nun ja. Das ist keine Pressefreiheit, sondern Machtmissbrauch, immerhin kann man jemanden mit einer Kampagne auch fertigmachen und ruinieren.
Dem hat das Gericht aber auch einen Riegel vorgeschoben.
Der rechtliche Schutz Prominenter sei aber dann hoch, wenn diese erwarten dürften, keinen “Nachstellungen” von Pressefotografen ausgesetzt zu sein. Dies gelte “in Momenten der Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags”.
heißt es bei tagesschau.de.
Es bleibt also alles beim Alten. So wie vor dem Caroline-Urteil und so wie im Pressekodex definiert.