Ethik.
Pressekodex, Ziffer 8:
ZIFFER 8 PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des
Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche
Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert wer-
den. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Per-
sönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse
achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Pressekodex, Ziffer 9:
ZIFFER 9 SCHUTZ DER EHRE
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen
Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu ver-
letzen.
Pressekodex, Ziffer 12:
ZIFFER 12 DISKRIMINIERUNGEN
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung
oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, so-
zialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
“Bild”-Überschrift von heute:
Ausriss von BILDblog.de