medienrepublik.de


Neues Blog mit gleichem Thema
21 Mai 2008, 3:20
Gespeichert unter: Blogs

Jetzt bitte nicht denken, dass ich das Interesse verloren habe. Nein, nein.

Aber was ich gemacht habe, ist medienrepublik.de mit meinem Privatblog zusammenzuführen. Das ist unter www.na-blogo.de zu finden. Und wer speziell das Thema Medien sucht, findet es unter www.na-blogo.de/medien.

Warum? Nun ja – ich kann das alles besser konfigurieren und pflegen. Das ist einfach besser. Der Inhalt bleibt aber gleich. Nur ein bisschen umfangreicher und auch mit anderen Themen.

Über euren Besuch würde ich mich freuen.



Hurra, ich bin in Geo
19 März 2008, 5:03
Gespeichert unter: Internet, Medienpolitik, Print | Schlagworte: , , ,

Dankeschön. Für die netten Grüße, die G+J geschickt hat. Aus der Geo-Reisecommunity, einem neuen Projekt aus dem Verlagshaus. Das so richtig schön am Nutzer verdient.

… um die Reisecommunity noch einmaliger zu gestalten, arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Funktionalitäten und verbessertem Komfort für Sie. Eine Neuheit darf ich Ihnen heute präsentieren: Ihren persönlichen Newsletter.

Eine tolle Erfindung, so ein Newsletter. Etwas wirklich Neues, jedenfalls so wie es gefeiert wird. Der Newsletter soll Folgendes erreichen:

Vor allem aber bietet er Ihnen eine Übersicht über Ihre bereits eingestellten Beiträge – und die Reaktionen anderer Community-Mitglieder darauf, etwa mit Kommentaren, Gästebucheinträgen und Nachrichten.

Was darin nicht steht, aber vielleicht erwähnt werden sollte – und begründet, warum dieser Text hier steht – ist die Zahl der Verwendungen durch G+J in der Geo. Denn wie inzwischen leider üblich, auf alle Rechte zu verzichten und Redakteure und Onliner weniger notwendig sein zu lassen. Natürlich unentgeltlich. Steht in den AGB.

11.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt und veröffentlicht, z.B. Reiseberichte, Tipps, Fotos, Profileinträge oder Beiträge in Foren, Bewertungen, oder Kommentare räumt er GEO.de damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf der Plattform, sowie allen von der GEO Verlagsgruppe betriebenen Angeboten (z.B. GEO.de, den gedruckten GEO-Magazinreihen, im Mobilfunk, Fernsehen, anderen Medienformen) zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Dieses Recht gilt auch für die Verwendung in Verlinkungen auf anderen Websites (z.B. RSS-Feeds, Suchmaschineneinträgen). Dieses Recht umfasst ferner die redaktionelle Bearbeitung der Beiträge unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie – bei Textbeiträgen – gegebenenfalls die Ergänzung oder sonstige Bearbeitung durch andere Nutzer im Rahmen von gemeinsam nach dem sog. Wiki-Prinzip erstellten und überarbeiteten Texten.

Urheberpersönlichkeitsrechte heißt dabei ja nicht, dass es Geld gibt. Aber wenigstens steht der Name im Heft.

Na klasse.



Kommentar: Daten zum Glück nicht nutzbar
19 März 2008, 11:47
Gespeichert unter: Internet, Medienpolitik, Medienrecht | Schlagworte: , , ,

Der Ball liegt beim Europäischen Verfassungsgericht und es ist die Sache Irlands, ihn im Tor zu versenken. Das, und nicht mehr, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu bedeuten. Das Gericht hat die Eilentscheidung mit Blick auf das EU-Recht verworfen. Das mag richtig sein, auch wenn andere Staaten weniger Rücksicht nehmen. Aber das Verfassungsgericht hat sich damit das Problem auch ein wenig beiseite geschoben. Denn Irland klagt vor dem EU-Verfassungsgericht gegen die Verordnung. Hoffentlich mit Erfolg.

Freilich, es ging um einen Eilantrag, das umstrittene Gesetz auszusetzen, mit dem der Schnüffelstaat ein ungeheures Ausmaß annimmt, und nicht um die Sache an sich. Untersagt wurde dabei unter anderem jede Verwendung der – nach dem Beschluss rechtmäßigen – Daten, außer diese werden zur Aufklärung einer schweren Straftat verwendet. Und dann auch nur, wenn der Verdacht begründet ist und Ermittlungen nicht anders zum Erfolg führen würden. Praktisch also sind die Daten nicht anwendbar.

Das ist gut so. Denn das Gericht hat schon erkannt, dass die relativ freie Verwendung der Daten etwa zur Jagd auf illegale Musik-Downloader unrechtmäßig und überzogen wäre. So drohten Einzelnen und der Allgemeinheit in der Zwischenzeit Nachteile von ganz erheblichem Gewicht.

In der Tat: Das würde den Grundsatz der Unschuldsvermutung umkehren. Die digitale Rasterfahndung, und als nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung konzipiert, rückt Unschuldige ins Visier. Und die Betroffenen müssen ihre Unschuld beweisen. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Dennoch ist dies kein Sieg für die Gegner der Datenspeicherung. Denn diese ist trotz aller Sicherheitsprobleme, die Computersystem haben – bis hin zum Faktor Mensch – weiter erlaubt.

Es ist aber auch eine Niederlage für Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries, die das Gesetz mit Blick auf die EU-Vorgaben durchgedrückt haben. Für Schäuble ist es nach Online-Durchsuchungen und Autoüberwachung, bei denen sich Karlsruhe nur formal um Landesvorschriften gekümmert hat, die dritte Niederlage in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz allein in diesem Jahr. Für einen Verfassungsminister nicht nur eine Watsche, sondern der Grund, seine Tätigkeit gänzlich zu überdenken.

Material:



Klischees bei der Frau auf der Klobrille
13 März 2008, 7:05
Gespeichert unter: Blogs, Internet | Schlagworte: , , ,

Es klingt schräg, krank und witzig: In den USA ist eine Frau – angeblich – mit ihrer Klobrille zusammengewachsen. Die Polizei und die Feuerwehr haben sie befreit, nachdem sie den ersten Meldungen zufolge zwei Jahre dort gesessen haben soll. Berichte gibt es hier, hier, hier, hier und auch hier und hier. Vor allem, aber nicht nur, in der Blogosphäre gilt dabei der Tenor „Bei den Amis ist auch alles möglich“ und „die Frau ist dumm“. Klischees…

Erst nach und nach wurden die Informationen genauer, die besagten, dass die Frau im Badezimmer lebte, allerdings wirklich am WC-Sitz angewachsen war. Sicher ist, dass wir in den kommenden Tagen lesen werden, wie das physikalisch-biologisch überhaupt möglich sein kann. Das wird eine Rechercheleistung werden, die die Welt aber nicht braucht.

Sondern vielmehr eine andere Recherche. Denn das Ergeignis ist nicht nur kurios oder schräg – sondern die Geschichte hinter der Geschichte ist interessant. Denn diese Frau, das schreiben ja auch einige wenige, leidet anscheinend unter einer Angststörung (ein guter Einstieg hier bei Wikipedia.de). Sie fühlte sich nur noch in dem Raum und am Ende auf der Toilette sicher. Unter einer solchen Krankheit leiden bis zu neun Prozent der Bevölkerung, schrieb die Nordsee-Zeitung. Dabei schränkt sich der Bewegungskreis der Betroffenen immer weiter ein, im Extremfall eben bis ins Badezimmer. Nur hier haben die Patienten das Gefühl, entspannen zu können. Eine extreme Störung, die schwer zu therapieren ist und traurige Schicksale zur Folge hat.

Ob dieses aber thematisiert wird, darft bezweifelt werden.



Medienkodex statt Stückwerk
11 März 2008, 2:36
Gespeichert unter: Internet, Journalismus | Schlagworte: , , ,

Soll er kommen? Soll er nicht? Der Onlinekodex ist im Moment ein wieder heißt diskutiertes Thema. In der aktuellen „Journalist“-Ausgabe gibt es Pro, Contra und ich weiß nicht. Dabei dreht sich die Diskussion ein wenig im Kreis. Denn eigentlich gibt es den Kodex schon – wenn auch als zahnloser Tiger.

Denn es gibt den Pressekodex, der eigentlich für alle Printmedien verbindlich sein sollte. Die ethischen Grundsätze sind seit 50 Jahren verbrieft, zum Beispiel hier; nachzulesen. Ob dieser Kodex nun wirklich sinnvoll oder bloße Makulatur ist, bleibt offen. Sanktionen jedenfalls bietet er nicht. Selbst eine Rüge, die eigentlich abgedruckt werden müsste, kann verschwiegen werden – ohne Folge für das Medium. Dennoch lernen junge Journalisten die Regeln kennen.

Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns bezieht eine klare Position und sieht sein Gremium zuständig:

„Wir müssen keinen neuen Pressekodex erfinden, die grundsätzlichen Prinzipien der journalistischen Arbeit sind ja schon einmal niedergeschrieben worden.“

Allein, die neuen Formen im Netz mit Bildern und Videos seien ein Problem.

Sind sie das? Wieso sollten sie ein Problem sein? Für den Umgang mit Fotos gibt es ebenso Regeln wie Verbote von übermäßiger Sensationsdarstellung, schluriger Recherche und mangelnder Sorgfalt. Web-TV und andere Entwicklungen sind davon nicht ausgenommen.

Auch wenn Tillmanns das anders sieht: „Wir kommen vom Text her“. Ja und? Gelten die ethischen Regeln denn nicht für TV-Redakteure? Wenn nein, dann ist die Diskussion bereits an dieser Stelle müßig. Denn dann muss es einen Medienkodex geben, der unabhängig von der Gattung ist. Und keinen Kodex, der nur einen Teil der Branche abdeckt.

Deshalb hier die Erinnerung an die beiden ersten Ziffern des Pressekodex mit den Standesregeln:

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 2 – Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Das sagt eigentlich schon alles. Und gilt für alle.