medienrepublik.de


Pressefreiheit: Zurück zu den Sonnenkönigen?
3 Mai 2008, 6:58
Gespeichert unter: Medienpolitik | Schlagworte: , , ,

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Was ist dieser Artikel noch wert?

(mehr…)



Hurra, ich bin in Geo
19 März 2008, 5:03
Gespeichert unter: Internet, Medienpolitik, Print | Schlagworte: , , ,

Dankeschön. Für die netten Grüße, die G+J geschickt hat. Aus der Geo-Reisecommunity, einem neuen Projekt aus dem Verlagshaus. Das so richtig schön am Nutzer verdient.

… um die Reisecommunity noch einmaliger zu gestalten, arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Funktionalitäten und verbessertem Komfort für Sie. Eine Neuheit darf ich Ihnen heute präsentieren: Ihren persönlichen Newsletter.

Eine tolle Erfindung, so ein Newsletter. Etwas wirklich Neues, jedenfalls so wie es gefeiert wird. Der Newsletter soll Folgendes erreichen:

Vor allem aber bietet er Ihnen eine Übersicht über Ihre bereits eingestellten Beiträge – und die Reaktionen anderer Community-Mitglieder darauf, etwa mit Kommentaren, Gästebucheinträgen und Nachrichten.

Was darin nicht steht, aber vielleicht erwähnt werden sollte – und begründet, warum dieser Text hier steht – ist die Zahl der Verwendungen durch G+J in der Geo. Denn wie inzwischen leider üblich, auf alle Rechte zu verzichten und Redakteure und Onliner weniger notwendig sein zu lassen. Natürlich unentgeltlich. Steht in den AGB.

11.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt und veröffentlicht, z.B. Reiseberichte, Tipps, Fotos, Profileinträge oder Beiträge in Foren, Bewertungen, oder Kommentare räumt er GEO.de damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf der Plattform, sowie allen von der GEO Verlagsgruppe betriebenen Angeboten (z.B. GEO.de, den gedruckten GEO-Magazinreihen, im Mobilfunk, Fernsehen, anderen Medienformen) zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Dieses Recht gilt auch für die Verwendung in Verlinkungen auf anderen Websites (z.B. RSS-Feeds, Suchmaschineneinträgen). Dieses Recht umfasst ferner die redaktionelle Bearbeitung der Beiträge unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie – bei Textbeiträgen – gegebenenfalls die Ergänzung oder sonstige Bearbeitung durch andere Nutzer im Rahmen von gemeinsam nach dem sog. Wiki-Prinzip erstellten und überarbeiteten Texten.

Urheberpersönlichkeitsrechte heißt dabei ja nicht, dass es Geld gibt. Aber wenigstens steht der Name im Heft.

Na klasse.



Kommentar: Daten zum Glück nicht nutzbar
19 März 2008, 11:47
Gespeichert unter: Internet, Medienpolitik, Medienrecht | Schlagworte: , , ,

Der Ball liegt beim Europäischen Verfassungsgericht und es ist die Sache Irlands, ihn im Tor zu versenken. Das, und nicht mehr, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu bedeuten. Das Gericht hat die Eilentscheidung mit Blick auf das EU-Recht verworfen. Das mag richtig sein, auch wenn andere Staaten weniger Rücksicht nehmen. Aber das Verfassungsgericht hat sich damit das Problem auch ein wenig beiseite geschoben. Denn Irland klagt vor dem EU-Verfassungsgericht gegen die Verordnung. Hoffentlich mit Erfolg.

Freilich, es ging um einen Eilantrag, das umstrittene Gesetz auszusetzen, mit dem der Schnüffelstaat ein ungeheures Ausmaß annimmt, und nicht um die Sache an sich. Untersagt wurde dabei unter anderem jede Verwendung der – nach dem Beschluss rechtmäßigen – Daten, außer diese werden zur Aufklärung einer schweren Straftat verwendet. Und dann auch nur, wenn der Verdacht begründet ist und Ermittlungen nicht anders zum Erfolg führen würden. Praktisch also sind die Daten nicht anwendbar.

Das ist gut so. Denn das Gericht hat schon erkannt, dass die relativ freie Verwendung der Daten etwa zur Jagd auf illegale Musik-Downloader unrechtmäßig und überzogen wäre. So drohten Einzelnen und der Allgemeinheit in der Zwischenzeit Nachteile von ganz erheblichem Gewicht.

In der Tat: Das würde den Grundsatz der Unschuldsvermutung umkehren. Die digitale Rasterfahndung, und als nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung konzipiert, rückt Unschuldige ins Visier. Und die Betroffenen müssen ihre Unschuld beweisen. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Dennoch ist dies kein Sieg für die Gegner der Datenspeicherung. Denn diese ist trotz aller Sicherheitsprobleme, die Computersystem haben – bis hin zum Faktor Mensch – weiter erlaubt.

Es ist aber auch eine Niederlage für Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries, die das Gesetz mit Blick auf die EU-Vorgaben durchgedrückt haben. Für Schäuble ist es nach Online-Durchsuchungen und Autoüberwachung, bei denen sich Karlsruhe nur formal um Landesvorschriften gekümmert hat, die dritte Niederlage in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz allein in diesem Jahr. Für einen Verfassungsminister nicht nur eine Watsche, sondern der Grund, seine Tätigkeit gänzlich zu überdenken.

Material:



ARD und ZDF: Dürfen sie noch öffentlich-rechtlich sein?
6 März 2008, 4:56
Gespeichert unter: Medienpolitik, Print, TV | Schlagworte: , , , , ,

Verdrängen die öffentlich-rechtlichen die Tageszeitungen durch und im Netz – diese Diskussion wird schon länger geführt. Zu Ende ist sie sicher noch nicht, auch wenn sich die Sender, der BDZV und der VDZ mal wieder unterhalten wollen. Fachleute fordern jetzt erneut, dass die Sender keinen vollen Inhalt ins Netz stellen dürfen, weil dies die Blätter beeinträchtige (zu lesen hier).

„Die Informationsgesellschaft braucht einen staatsfernen Rundfunk“, erläuterte [Kommunikationsrechtler Hubertus, Anm.] Gersdorf. Alle Angebote von ARD und ZDF müssten „dahingehend überprüft werden, ob das Rundfunkprivileg noch gerechtfertigt ist“.

Und diese Frage ist interessant. Denn im Verlauf des Artikels und unter Betrachtung seiner Annahme ist es in der Tat so, dass die Zeitungen ins Hintertreffen geraten könnten. Zwar würden ARD und ZDF dann Informationen liefern. Doch die Kontrollgremien werden von den Parteien kontrolliert, die Schlüsselpositionen ebenfalls nach Proporz besetzt. Die Finanzierung wird von Parlamenten und Landesregierungen kontrolliert.

Ob damit noch eine redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet werden kann, ist mehr als offen. Gersdorfs Schluss, dass die jetzige Organisation nicht gehalten werden kann, ist in diesem Szenario schlüssig.

Doch wie kann ein anderes aussehen? Nun, in der Tat gibt es im Moment kaum konstruktive Vorschläge. Außer vielleicht, dass die Zeitungen multimedialer werden. Viele sind dabei. Das wäre ein Weg. Der sehr viel Geld kostet und langen Atem. Ob Zeitungen diese Zeit noch haben, ist offen.



Schäuble fordert Mohammed-Karikaturen
27 Februar 2008, 4:12
Gespeichert unter: Medienpolitik, Nicht kategorisiert | Schlagworte: ,

Es ist ja interessant, wie hier wiedermal verglichen wird: Schäuble fordert im Namen der Pressefreiheit dazu auf, mehr Mohammed-Karikaturen zu drucken (berichtet welt.de hier).

Schäuble sagte der „Zeit“, er habe Respekt davor, dass die dänischen Zeitungen die Zeichnung erneut publiziert hätten. „Eigentlich müssten jetzt alle europäischen Zeitungen diese Karikaturen abdrucken, und zwar mit der Erklärung: Wir finden sie auch miserabel, aber die Inanspruchnahme von Pressefreiheit ist kein Grund, Gewalt zu üben“, sagte der Minister. Hier gelte das Motto: „Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren. (SIC!)“

Ja klar. Getreu dem Motto „Ih, bäh, das wollen wir nie wieder sehen“. Das ist meistens unseriös. (Mal abgesehen davon, dass auseinanderdividieren ein weißer Schimmel ist).

Dass der Bundesinnenminister jetzt meint, Zeitungen vorschreiben zu können, was sie durch den Kakao ziehen sollen ist außerdem dummdreist. Das sei ein Zeichen der Pressefreiheit? Die sagt auch, dass die Politik nicht reinreden darf. Die sagt auch, dass man unterschiedliche Meinungen haben kann.

Das Beispiel aber zeigt nur eines: Schäuble hat mit Stasi 2.0 verloren und sucht sich jetzt schnell ein neues Schlachtfeld.

Das ist armselig.

Ebenso wie die Diskussion im Forum von welt.de. Da werden Vergleiche gezogen Karikaturen vom Papst oder Jesus. Klar, es gibt Karis über Jesus. Aber es gibt auch kein religiöses Gebot, Jesus, den Papst, einen Pastor oder sonst irgendjemanden nicht zu zeichnen. Im Islam gibt es das.

Warum müssen wir also auf Teufel komm raus provozieren. Kann man nicht einfach mal Respekt vor einer Religion zeigen, die sogar denselben Gott verehrt wie das Christentum, nur weil sich Fanatiker zu Attentaten hinreißen lassen? Diesen Fanatismus muss man bekämpfen. Das kann man aber sicher nicht, wenn man den Glauben aller beleidigt, im Gegenteil.

Diese Ansicht ist genauso armselig.

In eigener Sache:

Da auf Kommentare auf welt.de schon sehr unsachlich geantwortet wird, sind Kommentare hier geschlossen. Das hat zwar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, aber im Hinblick auf das Niggemeier-Urteil bin ich mal vorausschauend sorfältig…

Kommentare sind deaktiviert