medienrepublik.de


Hamburger Richter checken die O-Töne
5 Mai 2008, 7:12
Gespeichert unter: Medienrecht | Schlagworte: , , , ,

Entschieden ist noch gar nichts. Und das ist gut. Doch wenn der Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg auch höchstrichterlich gefolgt wird, dann ist die Pressefreiheit heftig unter Druck. Denn das Gericht, bekannt für wenig presse- und internetfreundliche, dafür wirtschaftsnahe Entscheidungen will jetzt, dass die Medien alle Aussagen von Interviewpartnern nachrecherchiert. Na klasse.

(mehr…)



Kommentar: Daten zum Glück nicht nutzbar
19 März 2008, 11:47
Gespeichert unter: Internet, Medienpolitik, Medienrecht | Schlagworte: , , ,

Der Ball liegt beim Europäischen Verfassungsgericht und es ist die Sache Irlands, ihn im Tor zu versenken. Das, und nicht mehr, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu bedeuten. Das Gericht hat die Eilentscheidung mit Blick auf das EU-Recht verworfen. Das mag richtig sein, auch wenn andere Staaten weniger Rücksicht nehmen. Aber das Verfassungsgericht hat sich damit das Problem auch ein wenig beiseite geschoben. Denn Irland klagt vor dem EU-Verfassungsgericht gegen die Verordnung. Hoffentlich mit Erfolg.

Freilich, es ging um einen Eilantrag, das umstrittene Gesetz auszusetzen, mit dem der Schnüffelstaat ein ungeheures Ausmaß annimmt, und nicht um die Sache an sich. Untersagt wurde dabei unter anderem jede Verwendung der – nach dem Beschluss rechtmäßigen – Daten, außer diese werden zur Aufklärung einer schweren Straftat verwendet. Und dann auch nur, wenn der Verdacht begründet ist und Ermittlungen nicht anders zum Erfolg führen würden. Praktisch also sind die Daten nicht anwendbar.

Das ist gut so. Denn das Gericht hat schon erkannt, dass die relativ freie Verwendung der Daten etwa zur Jagd auf illegale Musik-Downloader unrechtmäßig und überzogen wäre. So drohten Einzelnen und der Allgemeinheit in der Zwischenzeit Nachteile von ganz erheblichem Gewicht.

In der Tat: Das würde den Grundsatz der Unschuldsvermutung umkehren. Die digitale Rasterfahndung, und als nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung konzipiert, rückt Unschuldige ins Visier. Und die Betroffenen müssen ihre Unschuld beweisen. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Dennoch ist dies kein Sieg für die Gegner der Datenspeicherung. Denn diese ist trotz aller Sicherheitsprobleme, die Computersystem haben – bis hin zum Faktor Mensch – weiter erlaubt.

Es ist aber auch eine Niederlage für Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries, die das Gesetz mit Blick auf die EU-Vorgaben durchgedrückt haben. Für Schäuble ist es nach Online-Durchsuchungen und Autoüberwachung, bei denen sich Karlsruhe nur formal um Landesvorschriften gekümmert hat, die dritte Niederlage in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz allein in diesem Jahr. Für einen Verfassungsminister nicht nur eine Watsche, sondern der Grund, seine Tätigkeit gänzlich zu überdenken.

Material:



Verfassungsrichter für die freien Medien
18 März 2008, 11:43
Gespeichert unter: Medienrecht, Print | Schlagworte: , ,

Wer sich ins Feuer begibt, kommt darin um. Das sagt eine alte Weisheit, und an der ist nichts zu rütteln. Das hat jetzt auch das Budnesverfassungsbericht wieder belegt: Prominente dürfen auch in ihrer Freizeit abgelichtet werden, und diese Bilder dürfen gezeigt werden. Berichtet wird hier,hier und hier.

Gut so. Denn in der jüngeren Zeit wurde das schwachsinnige, lobbygesteuerte, obrigkeitshörige, überzogene Caroline-Urteil (siehe auch hier) des EuGH und des BGH immer wieder für Klagen herangezogen – obwohl das öffentliche Interesse eindeutig war.

Denn die Tendenz, sich und seine Arbeit immer nur positiv darzustellen, ist vorhanden und normal. Und das hat die Arbeit seriöser Journalisten zusehend eingeschränkt und in ein Minenfeld verwandelt. Da herrscht jetzt endlich wieder Klarheit, und Pressefreiheit.

Die netzeitung.de zitiert aus der Begründung:

Der Entscheidung der Verfassungsrichter zufolge schützt die Pressefreiheit damit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur «skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen», sondern auch «die Normalität des Alltagslebens». Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der «Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse» dienten.

Man könnte auch so argumentieren: Wer öffentlich agiert, muss damit rechnen, dass sich die Leute interessieren. Das rechtfertigt die Veröffentlichung. Allerdings wären wir damit bei der Reflexantwort der Paparazzi und der Boulevardmedien, die das öffentliche Interesse auch dann reklamieren, wenn ein Pseudo-VIP eine Fliege im Straßencafé erschlägt. Nun ja. Das ist keine Pressefreiheit, sondern Machtmissbrauch, immerhin kann man jemanden mit einer Kampagne auch fertigmachen und ruinieren.

Dem hat das Gericht aber auch einen Riegel vorgeschoben.

Der rechtliche Schutz Prominenter sei aber dann hoch, wenn diese erwarten dürften, keinen „Nachstellungen“ von Pressefotografen ausgesetzt zu sein. Dies gelte „in Momenten der Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags“.

heißt es bei tagesschau.de.

Es bleibt also alles beim Alten. So wie vor dem Caroline-Urteil und so wie im Pressekodex definiert.



Die DSDS-Strafe zahlen die Anrufer
20 Februar 2008, 4:10
Gespeichert unter: Medienrecht, TV | Schlagworte: , , ,

superstar_1359871.jpgNun haben es auch die Medienwächter bemerkt und haben RTL und „Deutschland sucht den Superstar“ 100.000 Euro Bußgeld angedroht.

Warum? Weil einige Clips jugendgefährdend sein sollen. Das hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erneut festgestellt und bemängelt, bereits in den vorherigen Staffeln. Jetzt reden sie Tacheles und drohen Strafen an.

Wie schön. Denn das, was dort passiert, ist manchmal wirklich kaum auszuhalten. Andererseits: Es ist die fünfte Staffel. Jeder, aber auch jeder weiß, wie es dort zugeht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass manchmal Kandidaten mies behandelt werden. Ob das jugendgefährdend ist, ist aber fraglich.

Ein Indiz ist die Reaktion der Zuschauer auf einen besonders verunglückten Kandidaten. Der Fall Raymund R., ein labiler junger Mann, war gleich in der ersten Folge zu sehen. Er brach nach dem vernichtenden Jury-Urteil zusammen und ist im Anschluss an die Sendung telefonisch terrorisiert worden ist (siehe hier). Und es gibt Menschen, die finden ein solches Verhalten auch noch toll.

Die KJM wertet die Sendung laut kress.de so:

Laut KJM liegt durch mehrere Folgen der Castingshow eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren vor. [...] „Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt“, so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Neben dem „herabwertenden Verhalten der Jury“ kritisiert die KJM besonders die redaktionelle Gestaltung durch RTL. Die Kandidaten würden durch eingeblendete Untertitel und Animationen gezielt lächerlich gemacht. Das hätte eine desorientierende Wirkung auf Kinder.

Das soll also bestraft werden. Clips der beanstandeten Szenen sollen bei RTL und dem angeschlossenen Clipfish.de nicht länger zu sehen sein. Und Bohlen soll sich bändigen. Wenn das mal klappt.

Bleibt nur noch anzumerken, dass die 100.000 Euro Strafe wahrscheinlich in den ersten 33 Sekunden der Call-in-Aktionen der Mottoshows wieder in der RTL-Kasse ist. Ganz locker sogar.

Foto: pixelio.de



Hamburger Richter gleiten in die Sorgfalt ab
12 Februar 2008, 4:23
Gespeichert unter: Blogs, Internet, Medienrecht | Schlagworte: ,

Nun ist sie da, die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg gegen Stefan Niggemeier, in voller und sprachlich wahnsinnig eleganter Länge an dieser Stelle anzusehen.

Und wie es hanseatisch üblich ist: das Gericht verlangt eigentlich Spökenkiekerei. Denen wird ja die Fähigkeit unterstellt, in die Zukunft sehen zu können. Und genau das verlangen die berobten Männer.

(mehr…)