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Der Ball liegt beim Europäischen Verfassungsgericht und es ist die Sache Irlands, ihn im Tor zu versenken. Das, und nicht mehr, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu bedeuten. Das Gericht hat die Eilentscheidung mit Blick auf das EU-Recht verworfen. Das mag richtig sein, auch wenn andere Staaten weniger Rücksicht nehmen. Aber das Verfassungsgericht hat sich damit das Problem auch ein wenig beiseite geschoben. Denn Irland klagt vor dem EU-Verfassungsgericht gegen die Verordnung. Hoffentlich mit Erfolg.
Freilich, es ging um einen Eilantrag, das umstrittene Gesetz auszusetzen, mit dem der Schnüffelstaat ein ungeheures Ausmaß annimmt, und nicht um die Sache an sich. Untersagt wurde dabei unter anderem jede Verwendung der – nach dem Beschluss rechtmäßigen – Daten, außer diese werden zur Aufklärung einer schweren Straftat verwendet. Und dann auch nur, wenn der Verdacht begründet ist und Ermittlungen nicht anders zum Erfolg führen würden. Praktisch also sind die Daten nicht anwendbar.
Das ist gut so. Denn das Gericht hat schon erkannt, dass die relativ freie Verwendung der Daten etwa zur Jagd auf illegale Musik-Downloader unrechtmäßig und überzogen wäre. So drohten Einzelnen und der Allgemeinheit in der Zwischenzeit Nachteile von ganz erheblichem Gewicht.
In der Tat: Das würde den Grundsatz der Unschuldsvermutung umkehren. Die digitale Rasterfahndung, und als nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung konzipiert, rückt Unschuldige ins Visier. Und die Betroffenen müssen ihre Unschuld beweisen. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Dennoch ist dies kein Sieg für die Gegner der Datenspeicherung. Denn diese ist trotz aller Sicherheitsprobleme, die Computersystem haben – bis hin zum Faktor Mensch – weiter erlaubt.
Es ist aber auch eine Niederlage für Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries, die das Gesetz mit Blick auf die EU-Vorgaben durchgedrückt haben. Für Schäuble ist es nach Online-Durchsuchungen und Autoüberwachung, bei denen sich Karlsruhe nur formal um Landesvorschriften gekümmert hat, die dritte Niederlage in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz allein in diesem Jahr. Für einen Verfassungsminister nicht nur eine Watsche, sondern der Grund, seine Tätigkeit gänzlich zu überdenken.
Material:
- Pressemitteilung des BVerfG (via vorratsdatenspeicherung.de)
- Heise.de zum „Schäuble-Katalog“
- Heise.de-Meldung zum Urteil
- Zum Thema bei Google News
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Daten sind privat und dürfen nicht erschnüffelt werden. Das ist das Ergebnis des Karlsruher Urteils zu heimlichen Online-Durchsuchungen in NRW und das ist gut so. Das wenig zielgerichtete Ausspähen von privaten PCs durch den „Bundestrojaner“ – einer Software, die in jedem anderen Zusammenhang als „Mal-Ware“ bezeichnet wird, also als Programm, das das System gefährdet und dazu noch persönliche Daten zu kriminellen Zwecken ausspioniert – ist also zumindest vorerst gestoppt und so ein Computer-Grundrecht geschaffen.
Das Verfassungsgericht hat die Hürden extrem hochgelegt, und somit den Klägern Recht gegeben. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sei besonders schützenswert. Nur bei konkreter Gefährdung von Menschenleben oder den Bestand des Staates dürfen die Behörden online schnüffeln. CDU und auch die bislang abwartende, aber nicht generell ablehnende SPD werden diese Aussage als Rechtfertigung für eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes nehmen.
Doch was soll das bringen? Terrorabwehr? Das ist zu bezweifeln. Denn Terroristen sind in der Regel vernetzt. Und dort gibt es andere Wege, Daten zu speichern und zu tauschen, Informationen zu vermitteln und Absprachen zu treffen als die heimischen PCs. Virtuelle Festplatten im Netz, platziert auf diversen Servern im Ausland, Ansteuern dieser Server über legale Verschlüsselungsnetze, Codierungen und getunnelte, also knacksichere Direktverbindungen von Rechnern.
Da wird auch das massenhafte Sammeln von Kommunikationsdaten, wie es die EU und der Bund bei der Vorratsdatenspeicherung vorsehen, nicht helfen. Doch diese Speicherung aller Verbindungsdaten, die demnächst ebenfalls durch Karlsruhe überprüft werden wird (und da ist das heutige Urteil schon ein Indiz für Richtung der Entscheidung) und die Online-Durchsuchung macht alle Nutzer zu Verdächtigen.
Dem hat Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben. Denn im Grundsatz gilt weiter die Unschuldsvermutung. Der Rechtsstaat hat gesiegt.
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