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Hamburger Richter checken die O-Töne
5 Mai 2008, 7:12
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Entschieden ist noch gar nichts. Und das ist gut. Doch wenn der Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg auch höchstrichterlich gefolgt wird, dann ist die Pressefreiheit heftig unter Druck. Denn das Gericht, bekannt für wenig presse- und internetfreundliche, dafür wirtschaftsnahe Entscheidungen will jetzt, dass die Medien alle Aussagen von Interviewpartnern nachrecherchiert. Na klasse.

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Kommentar: Verfassungsgericht stoppt Schnüffler zu Recht
27 Februar 2008, 12:02
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Daten sind privat und dürfen nicht erschnüffelt werden. Das ist das Ergebnis des Karlsruher Urteils zu heimlichen Online-Durchsuchungen in NRW und das ist gut so. Das wenig zielgerichtete Ausspähen von privaten PCs durch den „Bundestrojaner“ – einer Software, die in jedem anderen Zusammenhang als „Mal-Ware“ bezeichnet wird, also als Programm, das das System gefährdet und dazu noch persönliche Daten zu kriminellen Zwecken ausspioniert – ist also zumindest vorerst gestoppt und so ein Computer-Grundrecht geschaffen.

Das Verfassungsgericht hat die Hürden extrem hochgelegt, und somit den Klägern Recht gegeben. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sei besonders schützenswert. Nur bei konkreter Gefährdung von Menschenleben oder den Bestand des Staates dürfen die Behörden online schnüffeln. CDU und auch die bislang abwartende, aber nicht generell ablehnende SPD werden diese Aussage als Rechtfertigung für eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes nehmen.

Doch was soll das bringen? Terrorabwehr? Das ist zu bezweifeln. Denn Terroristen sind in der Regel vernetzt. Und dort gibt es andere Wege, Daten zu speichern und zu tauschen, Informationen zu vermitteln und Absprachen zu treffen als die heimischen PCs. Virtuelle Festplatten im Netz, platziert auf diversen Servern im Ausland, Ansteuern dieser Server über legale Verschlüsselungsnetze, Codierungen und getunnelte, also knacksichere Direktverbindungen von Rechnern.

Da wird auch das massenhafte Sammeln von Kommunikationsdaten, wie es die EU und der Bund bei der Vorratsdatenspeicherung vorsehen, nicht helfen. Doch diese Speicherung aller Verbindungsdaten, die demnächst ebenfalls durch Karlsruhe überprüft werden wird (und da ist das heutige Urteil schon ein Indiz für Richtung der Entscheidung) und die Online-Durchsuchung macht alle Nutzer zu Verdächtigen.
Dem hat Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben. Denn im Grundsatz gilt weiter die Unschuldsvermutung. Der Rechtsstaat hat gesiegt.

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