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	<title>medienrepublik.de &#187; Urteil</title>
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	<description>Medien, Politik und ein kritisches Auge</description>
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		<title>Hamburger Richter checken die O-Töne</title>
		<link>http://medienrepublik.wordpress.com/2008/05/05/hamburger-richter-checken-die-o-tone/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 18:12:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[LG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgfalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Entschieden ist noch gar nichts. Und das ist gut. Doch wenn der Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg auch höchstrichterlich gefolgt wird, dann ist die Pressefreiheit heftig unter Druck. Denn das Gericht, bekannt für wenig presse- und internetfreundliche, dafür wirtschaftsnahe Entscheidungen will jetzt, dass die Medien alle Aussagen von Interviewpartnern nachrecherchiert. Na klasse.

Das zumindest geht aus einem [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=medienrepublik.wordpress.com&blog=2624102&post=71&subd=medienrepublik&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Entschieden ist noch gar nichts. Und das ist gut. Doch wenn der Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg auch höchstrichterlich gefolgt wird, dann ist die Pressefreiheit heftig unter Druck. Denn das Gericht, bekannt für wenig presse- und internetfreundliche, dafür wirtschaftsnahe Entscheidungen will jetzt, dass die Medien alle Aussagen von Interviewpartnern nachrecherchiert. Na klasse.</p>
<p><span id="more-71"></span>
<p>Das zumindest geht aus einem Bericht von <a href="http://www.newsroom.de" target="_blank">Newsroom.de</a> hervor, der <a href="http://www.newsroom.de/news/detail/%24ESGSFPGOJPLP" target="_blank">hier</a> zu lesen ist. Im konkreten Fall geht es um eine nachweislich falsche Aussage von Roger Willemsen in einem Interview. Willemsen griff Focus-Chef Helmut Markwort an; mehrere Titel druckten das Interview. Der Burda-Verlag ging daraufhin gegen die Saarbrücker Zeitung vor und verklagte sie &#8211; nicht beim räumlich zuständigen Gericht, sondern im Hamburg. Die Absicht dahinter war klar: Die Richter sind eigentlich nie auf der Seite der Medien oder Blogger, sondern erlegen ihnen manchmal unhaltbare Pflichten auf.</p>
<p>Bekanntester Fall der letzten Zeit ist das <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-niggemeier-ii-urteilsbegruendung/" target="_blank">Urteil</a> gegen <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog" target="_blank">Stefan Niggemeier</a>, der einen Streit gegen die Firma Callactive führt. Oder aber die Entscheidung über die <a href="http://www.heise.de/newsticker/Hamburger-Landgericht-Forenbetreiber-sind-fuer-Beitraege-haftbar-Update--/meldung/72026" target="_blank">Forenhaftung im Streit mit dem Heise-Verlag</a>. Ebenso ist der Kammer aber auch der Disclaimer zu verdanken, der unter vielen Webseiten steht und die <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/19980086.htm" target="_blank">Haftung für Links</a> festlegt.</p>
<p>Und genau das wird jetzt wohl unter Interviews &#8211; unbenommen davon, dass sie durch die Autorisierung sowieso nicht wirklich authentisch sind &#8211; stehen. Denn in der Entscheidung (AZ 324 O 998/07) heißt es:</p>
<blockquote>
<p>&#8230;ist es für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich, dass der intellektuelle Verbreiter (die Zeitung, d.R.) sich die Formulierungen zu eigen macht. Vielmehr ist eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt.</p>
</blockquote>
<p>Diese Entscheidung zielt dabei eher auf Einschüchterung ab, denn nicht der Aussagende, sondern der Zitierende wird belangt. Nur weil <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Interview" target="_blank">das Protokoll eines Gesprächs</a> veröffentlicht wird. Das ist in etwa so, als würde man die Zuschauer von Willemsens Vortrag dafür belangen, über den Vortrag zu berichten, Willemsen selbst aber nicht.</p>
<p>Das ist irrsinnig. Und schränkt die Berichterstattung weiterhin ein.</p>
<p>Nun kann man argumentieren, dass das Gericht die Sorgfaltspflicht stärken will. Das wäre gut so. Kritisches Lesen eines Interviews vor dem Druck ebenfalls. Aber jede Aussage gegenzuchecken geht zu weit. Denn dann kann man auch verlangen, den Check zu checken. Und den dann auch noch. Und wann hört das auf?</p>
<p>Denn die Sorgfaltspflicht kann man so definieren:</p>
<blockquote>
<p>Pflicht, sich umsichtig und achtsam zu verhalten bzw. der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Genüge zu tun: Zweck der Sorgfaltspflicht ist die Vermeidung von unnötigen Risiken und Schäden für andere. Der Maßstab der anzuwendenden Sorgfalt ist an der jeweils konkreten Situation festzumachen. (<a href="http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Sorgfaltspflicht" target="_blank">Quelle</a>)</p>
</blockquote>
<p>Zum Glück sehen das die anderen Gerichte anders. Wie auch das Landespressegesetz des Saarlandes. Das nämlich sagt:</p>
<blockquote>
<p>§ 6 Inhalte, Sorgfaltspflichten der Medien.</p>
<p>(2) Die Medien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Nachrichten über das aktuelle Tagesgeschehen sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.</p>
</blockquote>
<p>Zum Glück sehen das die anderen deutschen Gerichte auch so. Wie das OLG München:</p>
<blockquote>
<p>&#8230;trifft den Verleger bei Abdruck eines Interviews nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht. Sie muss nur vorgenommen werden, wenn die vom Interviewpartner aufgestellten Behauptungen eine besonders schwere Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten enthalten.“ (AZ 18 U 4341/06)</p>
</blockquote>
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		<title>Kommentar: Verfassungsgericht stoppt Schnüffler zu Recht</title>
		<link>http://medienrepublik.wordpress.com/2008/02/27/kommentar-verfassungsgericht-stoppt-schnuffler-zurecht/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 11:02:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Stasi 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Daten sind privat und dürfen nicht erschnüffelt werden. Das ist das Ergebnis des Karlsruher Urteils zu heimlichen Online-Durchsuchungen in NRW und das ist gut so. Das wenig zielgerichtete Ausspähen von privaten PCs durch den „Bundestrojaner“ – einer Software, die in jedem anderen Zusammenhang als „Mal-Ware“ bezeichnet wird, also als Programm, das das System gefährdet und [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=medienrepublik.wordpress.com&blog=2624102&post=38&subd=medienrepublik&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Daten sind privat und dürfen nicht erschnüffelt werden. Das ist das Ergebnis des Karlsruher Urteils zu heimlichen Online-Durchsuchungen in NRW und das ist gut so. Das wenig zielgerichtete Ausspähen von privaten PCs durch den „Bundestrojaner“ – einer Software, die in jedem anderen Zusammenhang als „Mal-Ware“ bezeichnet wird, also als Programm, das das System gefährdet und dazu noch persönliche Daten zu kriminellen Zwecken ausspioniert – ist also zumindest vorerst gestoppt und so ein Computer-Grundrecht geschaffen.</p>
<p>Das Verfassungsgericht hat die Hürden extrem hochgelegt, und somit den Klägern Recht gegeben. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sei besonders schützenswert. Nur bei konkreter Gefährdung von Menschenleben oder den Bestand des Staates dürfen die Behörden online schnüffeln. CDU und auch die bislang abwartende, aber nicht generell ablehnende SPD werden diese Aussage als Rechtfertigung für eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes nehmen.</p>
<p>Doch was soll das bringen? Terrorabwehr? Das ist zu bezweifeln. Denn Terroristen sind in der Regel vernetzt. Und dort gibt es andere Wege, Daten zu speichern und zu tauschen, Informationen zu vermitteln und Absprachen zu treffen als die heimischen PCs. Virtuelle Festplatten im Netz, platziert auf diversen Servern im Ausland, Ansteuern dieser Server über legale Verschlüsselungsnetze, Codierungen und getunnelte, also knacksichere Direktverbindungen von Rechnern.</p>
<p>Da wird auch das massenhafte Sammeln von Kommunikationsdaten, wie es die EU und der Bund bei der Vorratsdatenspeicherung vorsehen, nicht helfen. Doch diese Speicherung aller Verbindungsdaten, die demnächst ebenfalls durch Karlsruhe überprüft werden wird (und da ist das heutige Urteil schon ein Indiz für Richtung der Entscheidung) und die Online-Durchsuchung macht alle Nutzer zu Verdächtigen.<br />
Dem hat Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben. Denn im Grundsatz gilt weiter die Unschuldsvermutung. Der Rechtsstaat hat gesiegt.</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li><a href="http://medienrepublik.files.wordpress.com/2008/02/pmurteilonlinedurchsung.pdf" title="Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts">Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts</a></li>
<li><a href="http://medienrepublik.files.wordpress.com/2008/02/urteilonlinedurchsuchung.pdf" title="Urteil des Bundesverfassungsgerichts">Urteil des Bundesverfassungsgerichts</a></li>
</ul>
<p>Medien:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html" title="Spiegel online" target="_blank">sueddeutsche.de</a></li>
<li><a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html" title="Spiegel online" target="_blank">Spiegel online</a></li>
<li><a href="http://http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125" target="_blank">heise.de</a></li>
<li><a href="http://www.welt.de/politik/article1729568/Karlsruhe_baut_hohe_Huerden_fuer_Online-Razzien_.html" target="_blank">welt.de</a></li>
<li><a href="http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung32.html" target="_blank">tagesschau.de</a></li>
</ul>
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